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STUFE III: Verwaltung

Da die Teilnehmer an MONEY 2.0 Geld nur im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten in Umlauf bringen können, ist alles umlaufende Geld durch Leistungsversprechen gedeckt. MONEY 2.0 ist damit nicht nur inflationsgeschützt – es ist auch nicht nötig, willkürliche Geldmengen von außen in die Realwirtschaft zu injizieren (oder von dort abzuziehen): Geld wird im Rahmen von Transaktionen automatisch geschöpft und – indem Guthaben abgebaut und negative Konten ausgeglichen werden – auch wieder vernichtet. Eine der Hauptmanipulationsmöglichkeiten von traditionellem Bankengeld fällt damit weg.

Damit MONEY 2.0 in der Praxis funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die „wirtschaftlichen Möglichkeiten“ müssen quantifizierbar sein, um jedem Teilnehmer einen konkreten Geldschöpfungsrahmen zuweisen zu können.

2. Die Teilnehmer müssen den gegenseitigen Leistungsversprechen vertrauen können, da sonst niemand MONEY 2.0 freiwillig annehmen würde.

 
FRAGE H: Wie lassen sich die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Teilnehmer bestimmen?

Nein MÖGLICHKEIT 1: Anhand der in MONEY 2.0 durchgeführten Transaktionen

Da ein Hauptziel von MONEY 2.0 darin besteht, den Marktteilnehmern die Wahl zwischen verschiedenen Währungsalternativen zu ermöglichen, erscheint der Rückschluss von Transaktionen, die in nur einer Währung durchgeführt wurden, auf die gesamtwirtschaftlichen Möglichkeiten eines Teilnehmers wenig sinnvoll.

Kontobewegungen können zudem nicht zwingend mit Transaktionen gleichgesetzt werden – auch, weil damit einer Manipulation des Geldschöpfungsrahmens durch fingierte Überweisungen Tür und Tor geöffnet wäre.

Ja MÖGLICHKEIT 2: Durch Nachweis von Umsätzen und Einkommen

Tatsächlich wird die Beurteilung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht erst im Rahmen von MONEY 2.0 benötigt, sondern hat im Bankwesen eine lange Tradition. Es erscheint daher sinnvoll, dazu auf bereits bewährte Verfahren zurückzugreifen und Überziehungsrahmen im Austausch für entsprechende Einkommens- bzw. Umsatznachweise einzuräumen. Wo Nachweise vergangener Einkünfte fehlen, können Überziehungsrahmen auch gegen Vorlage von Sicherheiten gewährt werden: Das Leistungsversprechen besteht dann darin, die Sicherheiten zu veräußern, wenn innerhalb der gesetzten Frist keine anderen Leistungen erbracht werden können.

Um die Vergabepraxis transparent zu machen und Unstimmigkeiten zwischen Zentrale und Teilnehmern zu vermeiden, müssen die Kriterien, nach denen Geldschöpfungsrahmen vergeben werden, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert sein.

 
FRAGE J: Wie kann gewährleistet werden, dass man sich auf die Leistungsversprechen anderer Teilnehmer verlassen kann?

Nein MÖGLICHKEIT 1: Indem die Teilnehmer einander blind vertrauen

Im Gegensatz zu Zahlungsmitteln mit gesetzlicher Annahmepflicht, die vom Staat zum Begleichen von Steuern akzeptiert werden, ist MONEY 2.0 vom gegenseitigen Vertrauen der Teilnehmer abhängig. Auch wenn es historische Beispiele dafür gibt, dass Tauschsysteme allein auf der Basis von Moral und gutem Willen funktionieren können – diese stammen aus Szenarien, in denen die Teilnehmer einander kannten (oder das Vertrauen durch einen von allen als verbindlich erkannten weltanschaulichen Rahmen gestützt wurde), und nicht aus großen, anonymen Märkten.

Die Beschränkung von MONEY 2.0 auf Teilnehmer, die einander kennen oder derselben Weltanschauung angehören, würde die Verbreitung von MONEY 2.0 jedenfalls zu weit einschränken und damit verhindern, dass MONEY 2.0 traditionelles Bankengeld jemals ersetzen kann.

Zur Lösung einer Geld- und Zinsproblematik, die es unter bestimmten moralisch-ideologischen Annahmen gar nicht geben dürfte, erscheint es außerdem wenig sinnvoll, auf ein Alternativwährungskonzept zu setzen, das unter gleichen Bedingungen genauso zum Scheitern verurteilt ist. Lohnender erscheint es, ein Alternativsystem zu schaffen, in dem Vertrauen und guter Wille nicht bestraft werden – und das robust genug ist, auch den einen oder anderen Missbrauchsversuch unversehrt zu überstehen.

Ja MÖGLICHKEIT 2: Indem die Leistungsversprechen der Teilnehmer gerichtlich durchsetzbar sind

Während es ebenso riskant wie unnötig ist, die Stabilität von MONEY 2.0 von der Moral und dem guten Willen jedes einzelnen Teilnehmers abhängig zu machen, kann die Förderung von Moral und gutem Willen auf alle Fälle einen wichtigen Beitrag zu einer stabilen Alternativwährung leisten.

Indem ehrliche und verantwortungsbewusste Teilnehmer vor Missbrauch geschützt und Regelverstöße sanktioniert werden, wird für das Vertrauen der Marktteilnehmer überhaupt erst eine tragfähige Grundlage geschaffen. MONEY 2.0 muss daher so angelegt sein, dass Missbrauch im Ernstfall auch geahndet werden kann, und zwar zweckmäßigerweise im Rahmen des existierenden Rechtssystems.

Grundvoraussetzung für die gerichtliche Durchsetzbarkeit ist, dass die Regeln (und damit auch mögliche Regelübertretungen) in MONEY 2.0 klar definiert sind – etwa indem es klare Zeiträume gibt, innerhalb derer Leistungsversprechen eingelöst werden müssen. Zudem braucht es bei Verstößen auch einen Geschädigten, d.h. jemand, der legitimiert ist, den Schaden vor Gericht geltend zu machen.

 
FRAGE K: Wer trägt die Last ausgefallener Leistungsversprechen?

Nein MÖGLICHKEIT 1: Die Geschäftspartner

Auf den ersten Blick erscheint es naheliegend, die Haftung für ausgefallene Leistungsversprechen auf die Geschäftspartner abzuwälzen: Der Verkäufer steht mit dem Käufer ja bereits in Kontakt und kann Identität und Kreditwürdigkeit vermutlich besser beurteilen als ein völlig Unbeteiligter. Über eine Verkäuferhaftung ließe sich zudem verhindern, dass die Geschäftspartner gemeinsame Sache machen – etwa, um bestimmte Systemregeln zu umgehen.

Tatsächlich wäre eine solche Haftung jedoch mit zahlreichen Problemen verbunden: Abgesehen von kaum lösbaren praktischen Fragen (wer übernimmt etwa die Haftung, wenn der ursprüngliche Transaktionspartner ausfällt?) hätte man de facto keine funktionierende Währung mehr: Da der Verkäufer die Transaktion wegen eines – möglicherweise unbegründeten – Verdachtes jederzeit verweigern könnte, hätte der Käufer nie die Gewissheit, dass er mit seinem Geld überhaupt etwas kaufen kann.

Verkäufer wiederum wären gezwungen, Hintergrundüberprüfungen sämtlicher Kunden vornehmen – eine Aufgabe, für deren ordentliche Erledigung wohl kaum einer die erforderlichen Voraussetzungen mitbrächte. Auch würde sich dadurch der nötige Gesamtaufwand vervielfachen, da unterschiedliche Teilnehmer immer wieder dieselben Geschäftspartner überprüfen müssten.

Teilnehmer mit Exklusivabnehmern schließlich wären einem völlig unwägbaren Risiko ausgesetzt und müssten ihre Geschäftsgewohnheiten wohl grundlegend ändern, um ihr Schicksal nicht untrennbar mit dem ihrer Geschäftspartner zu verknüpfen.

Dass irgendjemand unter solchen Voraussetzungen MONEY 2.0 freiwillig als Zahlungsmittel akzeptieren würde, ist schwer vorstellbar – gegenüber traditionellen Währungen wäre MONEY 2.0 damit jedoch chancenlos.

Ja MÖGLICHKEIT 2: Die Gemeinschaft der Teilnehmer

Wenn die Last ausgefallener Leistungsversprechen nicht auf einzelne Teilnehmer abgewälzt werden kann, wird sie von der Gemeinschaft der Teilnehmer kollektiv getragen. Diese Automatik ergibt sich aus den Eigenheiten eines anonymisierten Geldsystems: Fällt ein Leistungsversprechen aus, bedeutet dies, dass das umlaufende Geld nicht mehr in vollem Umfang durch Leistungsversprechen gedeckt ist. Dies führt zu Inflation – das Geld verliert an Wert, und der Schaden verteilt sich auf die Geldbesitzer, deren Guthaben proportional an Wert verlieren.

Betrachtet man den Vorgang näher, wird deutlich, dass Geldhalter – analog zu Gutscheinbesitzern – ein Ausfallrisiko tragen: Erweist sich das Leistungsversprechen, das Grundlage der Geldschöpfung war, als uneinbringlich, ist auch das geschöpfte Geld nichts mehr wert. In Gegensatz zu individualisiertem Geld, wo der Schaden einzelne trifft, trifft der Schaden in einem anonymisierten Geldsystem die Geldhalter jedoch kollektiv.

In diesem Zusammenhang muss man ganz klar von Geldhaltungskosten sprechen – weshalb auch der weit verbreitete Irrglaube, dass Geld ein stabiler Wertspeicher sein kann, kaum haltbar ist: Hat das als Geld umlaufende Medium keinen Eigenwert, kann es immer nur so wertstabil sein, wie die Waren und Dienstleistungen, die es repräsentiert bzw. die sich damit erwerben lassen – diese sind jedoch ihrem Wesen nach vergänglich.

 
FRAGE L: Wer soll MONEY 2.0 verwalten?

Nein MÖGLICHKEIT 1: Die Gemeinschaft der Teilnehmer

Die Vorstellung, dass eine Alternativwährung von allen Teilnehmern gemeinschaftlich verwaltet werden könnte, mag auf den ersten Blick reizvoll erscheinen – tatsächlich bringt sie jedoch vor allem gravierende Nachteile:

Um Sicherheit und Stabilität von MONEY 2.0 zu gewährleisten, muss jemand dafür sorgen, dass die Regeln eingehalten und Mitglieder, die das System missbrauchen, zur Rechenschaft gezogen werden. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen die Verantwortlichen die Identität der Marktteilnehmer kennen, was bei einer gemeinschaftlich geleiteten Währung jedoch zu beträchtlichen Datenschutzproblemen führen würde.

Natürlich könnte man die Verantwortung auch aufteilen und die Verfolgung möglicher Regelbrecher oder die Überprüfung neuer Mitglieder einzelnen Teilnehmern übertragen (etwa nach dem Zufallsprinzip). Damit würden jedoch Aufgaben, deren professionelle Erledigung für MONEY 2.0 unerlässlich ist, Mitgliedern aufgebürdet, denen es an Erfahrung, Zeit oder ganz einfach an Interesse mangelt. Der Arbeitsaufwand für die Währungsteilnehmer wäre zudem ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber traditionellem Bankengeld.

Ja MÖGLICHKEIT 2: Eine mit Vollmachten ausgestattete Zentrale

Wo es um eine effiziente Verwaltung geht, lohnt der Blick ins traditionelle Bankwesen: Viele der Herausforderungen, denen sich Alternativwährungen gegenübersehen, betreffen Bereiche, in denen es bereits jahrzehntelange Erfahrungen gibt. Auch das Problem überzogener Kreditrahmen und möglicher juristischer Konsequenzen ist keineswegs neu – mit dem wesentlichen Unterschied, dass bei MONEY 2.0 solche Interventionen im Interesse der Teilnehmer geschehen:

Wer in MONEY 2.0 Geld schöpft, verpflichtet sich, binnen dreier Monate eine Leistung zu erbringen, die dem Wert des geschöpften Geldes entspricht. Die Zentrale erkennt die Einhaltung des Leistungsversprechens daran, dass auf dem Teilnehmerkonto ein entsprechender Betrag eingeht. Kommt ein Teilnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, wird er zunächst von der Zentrale ermahnt, das Problem zu beheben. Passiert das nicht, werden die Außenstände schließlich – gemäß einem in den AGB festgelegten Automatismus – vom Systemkonto beglichen. Der Kontoinhaber schuldet die Leistung dann nicht mehr der Gemeinschaft der Währungsteilnehmer, sondern der Zentrale, die den offenen Betrag wie eine gewöhnliche unbezahlte Rechnung eintreiben kann (Mahnung, und gegebenenfalls gerichtliche Klage). Falls nötig, kann die Forderung dazu auch in traditionelles Bankengeld umgerechnet werden.

Indem die Teilnehmer ein Systemkonto unterhalten, von dem ausgefallene Leistungsversprechen beglichen werden, kann die Differenz zwischen offenen Versprechen und umlaufendem Geld wieder ausgeglichen und damit Inflation verhindert werden. Bei den Beiträgen zu diesem Konto handelt es sich um eine explizite Geldhaltegebühr, die als Prozentsatz auf existierende Guthaben eingehoben wird – damit wird zugleich gewährleistet, dass den Teilnehmern die Kosten der Geldhaltung bewusst sind.

Solange verschiedene Währungen miteinander konkurrieren und jeder das Recht hat, auch selbst ein Tauschmittel ins Leben zu rufen, ist die Macht einzelner Währungsverwaltungen begrenzt und kann nicht dazu missbraucht werden, anderen die Bedingungen der Geldbenutzung zu diktieren.

 
FRAGE M: Wer darf an MONEY 2.0 teilnehmen?

Ja MÖGLICHKEIT 1: Jeder, bei dem sich die Regeln durchsetzen lassen

Da MONEY 2.0 von der Glaubwürdigkeit der Leistungsversprechen abhängt und die Teilnehmer einander in der Regel nicht kennen, muss die Zentrale die Forderungen im Ernstfall durchsetzen können.

Der logische Geltungsbereich einer auf MONEY 2.0 basierenden Währung ist daher die Stadt bzw. das Land, das Sitz der Zentrale ist. Eine multinational organisierte und vernetzte Zentrale könnte dagegen weltweit operieren, ähnlich wie auch große Konzerne länderübergreifend tätig sind.

Darüber hinaus ist es möglich, Passivkonten zuzulassen, die keine Geldschöpfung erlauben und, so wie Prepaid-Kreditkarten, nur mit bereits existierenden Guthaben aufgeladen werden können: Solche Konten wären jedermann zugänglich, müssten jedoch allenfalls mit einem Ablaufdatum versehen werden, um sicherzustellen, dass alle Guthaben früher oder später in den Währungskreislauf zurückkehren.

Nein MÖGLICHKEIT 2: Jeder der möchte

Die Durchsetzbarkeit der Regeln ist für die Teilnahme an MONEY 2.0 Grundvoraussetzung. Wer in einem Land wohnt, in dem die rechtliche Durchsetzung zu teuer wäre oder rechtlich nicht möglich ist, kann daher an MONEY 2.0 nicht teilnehmen.

ZIELSETZUNGEN:

– Ein elektronisches Geldsystem einzuführen, in dem alle Teilnehmer unter einer gemeinsamen Marke Geld schöpfen können, und das zu seiner Durchsetzung nicht auf eine höhere Autorität angewiesen ist.

– Die Geldschöpfung von der Fähigkeit der Teilnehmer abhängig zu machen, in unmittelbarer Zukunft eine gleichwertige Gegenleistung zu erbringen.

– Eine zentrale Verwaltung einzurichten, die die Einhaltung der Regeln überwacht und sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann.

– Dafür zu sorgen, dass das neue System statt dem derzeitigen Geldsystem verwendet wird und es somit ERSETZT.

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