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STUFE VIII: Die drei Funktionen von Geld

a.) Voraussetzungen, um bankengeschöpftes Geld ALS TAUSCHMITTEL zu ersetzen

– Verfügbarkeit

VERBESSERUNG: MONEY 2.0 ist – im Austausch für ein glaubhaftes Leistungsversprechen – immer verfügbar.

ERLÄUTERUNG: Jeder, der Waren oder Dienstleistungen anzubieten hat, kann auch Geld schöpfen.

 
– Stabilität

VERBESSERUNG: Bei MONEY 2.0 gibt es keinen Grund zu Inflation.

ERLÄUTERUNG: Da diejenigen, die bei MONEY 2.0 Geld schöpfen, auch in gleichem Umfang Waren und Dienstleistungen auf den Markt bringen müssen, kann die Geldmenge nie den Wert der handelbaren Waren übersteigen.

 
– Neutralität

VERBESSERUNG: Bei MONEY 2.0 sind die Möglichkeiten der Marktteilnehmer leistungsgerecht – es gibt keine Privilegien.

ERLÄUTERUNG: Um neutral zu sein, darf ein Tauschmittel keine Seite einer Transaktion bevorzugen. Neutralität ist für MONEY 2.0 schon deshalb unerlässlich, weil die Benutzung auf freiwilliger Basis erfolgt: Würde MONEY 2.0 Teilnehmer diskriminieren, könnten diese MONEY 2.0 einfach boykottieren – damit wären jedoch bestimmte Produkte und Dienstleistungen nicht mehr handelbar, was wiederum MONEY 2.0 als ganzes schaden würde.

 
– Konvertierbarkeit

EBENBÜRTIG: MONEY 2.0 ist in traditionelle Währungen umtauschbar.

ERLÄUTERUNG: Betrachtet man Währungen als Waren, wird klar, dass ein Tauschmittel, das manche dieser Waren vom Handel ausschließt, mangelhaft ist. Als vollwertiges Tauschmittel muss MONEY 2.0 daher auch in andere Währungen umtauschbar sein.

 
– Komfort

EBENBÜRTIG: MONEY 2.0 wird von einer zentralen Instanz verwaltet, die grundlegende Finanzdienstleistungen erbringt.

ERLÄUTERUNG: Dass die Geldschöpfung in MONEY 2.0 Sache der Teilnehmer ist, bedeutet noch nicht, dass diese die Währung auch verwalten müssen. Tatsächlich ist die Einrichtung einer zentralen Währungsverwaltung unumgänglich, da bestimmte Tätigkeiten (wie etwa die Identitätsfeststellung der Teilnehmer, die EDV-Verwaltung oder die rechtliche Vertretung nach außen) von den Teilnehmern nicht kollektiv durchgeführt werden können. Damit die Verwaltung im Sinne der Teilnehmer agiert, muss jedoch gewährleistet sein, dass sie transparent agiert und nachvollziehbaren Prinzipien verpflichtet ist.

 
– Datenschutz

EBENBÜRTIG: Die Transaktionen der Teilnehmer sind nicht öffentlich einsehbar.

ERLÄUTERUNG: Viele Kaufentscheidungen sind ihrem Wesen nach privat und könnten den Käufer bei Bekanntwerden in Schwierigkeiten bringen (etwa beim Arbeitgeber, dem Lebensgefährten, den Steuerbehörden oder auch einfach bei nur potenziellen Einbrechern). Ein Alternativwährungssystem, das die Privatsphäre seiner Nutzer verletzt, hätte gegenüber traditionellem Geld daher kaum eine Chance.

 
– Rechtssicherheit

EBENBÜRTIG: MONEY 2.0 ist anonymisiert, d.h. alles Geld ist, unabhängig vom Schöpfer, gleichwertig.

ERLÄUTERUNG: Da die Währungsteilnehmer für MONEY 2.0 kollektiv haften, muss sich der Verkäufer vor der Geldannahme nicht erst vergewissern, ob Käufer oder Geldschöpfer kreditwürdig sind: Dies entspricht den im traditionellen Geldwesen üblichen Gepflogenheiten.

 
– Benutzerfreundlichkeit

EBENBÜRTIG: MONEY 2.0 ist ein elektronisches Zahlungsmittel – es gibt weder Papiergeld noch Münzen.

ERLÄUTERUNG: Da in vielen Ländern auch heute schon nahezu ausschließlich elektronisch bezahlt wird, ist die Abwesenheit von analogen Zahlungsmitteln in MONEY 2.0 kein Nachteil. Drittanbietern steht es zudem frei, Münzen und Scheine in Umlauf zu bringen und diese gegen MONEY 2.0 einzutauschen.

 
b.) Voraussetzungen, um bankengeschöpftes Geld ALS WERTMASSTAB zu ersetzen

Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben eignet sich traditionelles Geld nicht als Wertmaßstab, da es nicht wertstabil ist. Der Wert von traditionellem Geld wird von finanzpolitischen Entscheidungen bestimmt und nimmt im Laufe der Zeit üblicherweise ab (dieser Wertverlust wird auch als Inflation bezeichnet).

MONEY 2.0 eignet sich genausowenig als Wertmaßstab, schon deshalb, da mit MONEY 2.0 eine Vielzahl konkurrierender Währungen geschaffen werden soll, und es unzulässig wäre, eine von ihnen als Wertmaßstab zu privilegieren.

Ein möglicher Weg, um zu einem einheitlichen, alternativen Wertmaßstab zu gelangen, führt über die existierenden Inflationsdaten. Als Wertmaßstab dient dabei nicht die Währung, sondern das, was in der Inflationsgleichung den eigentlichen Wert repräsentiert: der Warenkorb. Aus dem Wert des Warenkorbes lässt sich ein neutraler Wertmaßstab extrahieren, der definitionsgemäß konstant ist, und an dem sich nicht nur der Wertverfall traditioneller Währungen abbilden lässt, sondern der auch für die Umrechnung alternativer Währungen geeignet ist. Preise können einheitlich in diesem konstanten Wertmaßstab ausgeschrieben und wahlweise in verschiedenen – klassischen wie alternativen – Währungen bezahlt werden. Ein Beispiel für einen solchen Wertmaßstab ist der Rigel.

Da die heute üblichen Methoden der Inflationsberechnung (Surrogatansatz, hedonische Preise, geometrische Gewichtung, Interventionbereinigung, etc.) vor allem darauf abzielen, zu nominal niedrigen Inflationsraten zu gelangen, kann die Verwendung der so gewonnen Daten jedoch nur ein Zwischenschritt sein – das Verfahren zur Berechnung des alternativen Wertmaßstabs muss in der Folge weiter verbessert werden.

 
c.) Voraussetzungen, um bankengeschöpftes Geld ALS WERTSPEICHER zu ersetzen

Da symbolisches Geld keinen Eigenwert hat, kann es immer nur den Wert der Waren und Dienstleistungen annehmen, die es repräsentiert. Insofern ist der Glaube, dass sich ein Tauschmittel als Wertspeicher eignet, eine Illusion – dies gilt für traditionelles Bankengeld genauso wie für MONEY 2.0.

Damit traditionelles Geld trotz Inflation „wertstabil“ bleibt, muss es „arbeiten“, also investiert werden. Alle Investitionen bergen jedoch ein Investitionsrisiko. Im gegenwärtigen Geldsystem wird die Illusion eines stabilen Wertspeichers dadurch erzeugt, dass das Investitionsrisiko von den Spareinlagen entkoppelt und jeder Zusammenhang geleugnet wird. Platzt eine Kreditblase, haftet die Allgemeinheit für die Ausfälle, obwohl es eigentlich die Geldhalter sind, die zur Kasse gebeten werden müssten, da es das von ihnen verliehene Geld ist, das nun eben teilweise uneinbringlich ist.

Mit der Einführung eines zinslosen Alternativgeldsystems ist diese Illusion nicht länger haltbar, da dann mit verliehenem Geld auch keine risikolosen Gewinne mehr gemacht werden können.

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