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STUFE VI: Systemparameter

Während bei einem gesetzlichen Zahlungsmittel unerwartete Kosten im Ernstfall von der Allgemeinheit getragen werden, muss MONEY 2.0 kostendeckend finanziert sein, da sonst Stabilität und Fortbestand der Währung gefährdet wären.

Die Betriebskosten von MONEY 2.0 setzen sich zusammen aus den Aufwendungen für die Verwaltung (EDV, Personal, Rechtskosten, etc.) sowie den Kosten für ausgefallene Leistungsversprechen, die die Teilnehmer tragen müssen, um die Stabilität der Währung zu sichern.

 
FRAGE V: Wie wird MONEY 2.0 finanziert?

Ja MÖGLICHKEIT 1: Über Gebühren

Neben prozentualen Transaktions- und Geldhaltegebühren, die in MONEY 2.0 wichtige Lenkfunktionen erfüllen, erscheint die Einnahme einer Pauschalgebühr sinnvoll, um auch die Restbeträge von verwaisten Konten abzuschöpfen. Was die restliche Finanzierung anbelangt, ist die Zentrale gestaltungsfrei (denkbar wären etwa ein Aufschlag auf die Geldhaltungskosten, eine Geldschöpfungsgebühr, oder ein einheitlicher Mitgliedsbeitrag, wie man ihn aus dem traditionellen Bankwesen kennt).

Ja MÖGLICHKEIT 2: Durch Werbung

Eine Finanzierung von MONEY 2.0 durch Werbeeinnahmen ist möglich, solange die Teilnehmer davon wissen und entscheiden können, ob sie an einer werbeunterstützten Währung teilnehmen wollen. Um Unabhängigkeit und Stabilität von MONEY 2.0 nicht zu gefährden, muss die Finanzierung jedoch auch dann gewährleistet sein, wenn nicht genug Werbekunden zur Verfügung stehen.

Ja MÖGLICHKEIT 3: Über Spenden

Eine Unterstützung von MONEY 2.0 durch Geldspenden oder ehrenamtliche Mitarbeit ist denkbar, solange die Teilnehmer davon wissen und entscheiden können, ob die Unabhängigkeit der Währung für sie noch ausreichend gewährleistet ist. Um die Stabilität von MONEY 2.0 nicht zu gefährden, muss die Finanzierung auch dann gesichert sein, wenn Geldgeber ausfallen.

Nein MÖGLICHKEIT 4: Too big too fail

Ein Grundprinzip von MONEY 2.0 besteht darin, dass sich die Marktteilnehmer für ein Tauschmittel genauso bewusst entscheiden können wie für die Produkte und Dienstleistungen, die sie damit erwerben. Ohne die Abhängigkeit von einer Monopolwährung, an der alle teilnehmen müssen, kann die Allgemeinheit jedoch nicht mehr dazu gezwungen werden, kollektiv für individuellen Missbrauch zu haften.

Indem bei MONEY 2.0 jeder für sein Handeln selbst die Verantwortung übernehmen muss, sinkt zudem die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem solchen Missbrauch überhaupt kommt.

 
FRAGE W: Soll die Finanzierung der Währungsverwaltung ganz in MONEY 2.0 erfolgen, oder ist zur Teilnahme traditionelles Bankengeld erforderlich?

Ja MÖGLICHKEIT 1: Ganz in MONEY 2.0

Da MONEY 2.0 traditionelles Bankengeld zur Gänze ablösen soll, ist die vollständige Finanzierung der Währungsverwaltung über MONEY 2.0 nicht nur ein logischer Schritt, sondern auf lange Sicht alternativlos.

Indem sich die Währungsverwaltung nur über MONEY 2.0 finanziert, zeigt sie zudem, dass sie der eigenen Währung vorbehaltlos vertraut, und sendet damit ein klares Signal in Richtung der Teilnehmer.

Ja MÖGLICHKEIT 2: Zumindest teilweise über traditionelles Bankengeld

Noch wichtiger als die vollständige Finanzierung über MONEY 2.0 – und die damit verbundene Signalwirkung – ist jedoch eine stabile Währungsverwaltung: Bei einer neuen Währung lässt sich die Verwendung bereits etablierten Geldes kaum vermeiden – etwa für den Postversand, oder um Dienstleistungen zu bezahlen, die der Identifizierung von Teilnehmern dienen. Bevor die Zentrale wichtige Rechnungen nicht bezahlen kann, weil MONEY 2.0 dafür nicht als Zahlungsmittel akzeptiert wird, ist es jedenfalls besser, Gebühren in traditionellem Bankengeld einzuheben.

Ein wichtiger Zwischenschritt kann dabei über den Währungsmarkt erfolgen, wo eine ausreichend stabile Alternativwährung auch in andere Währungen umgetauscht werden kann. Bis die neue Währung etabliert ist, liegt es jedoch im Interesse der Teilnehmer, der Zentrale diesen Zwischenschritt abzunehmen.

 
FRAGE X: Muss sich MONEY 2.0 im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen?

Nein MÖGLICHKEIT 1: Ja

Obwohl es überaus vorteilhaft wäre, wenn MONEY 2.0 nicht gegen geltende Gesetze verstoßen würde, muss auch klar sein, dass dazu keine Kompromisse auf Kosten der Funktionalität gemacht werden können.

Tatsächlich scheint das In-Umlauf-Bringen einer funktionierenden Alternativwährung in vielen Ländern per se verboten zu sein. Das Problem lässt sich jedoch nicht dadurch lösen, dass von vornherein nur Konzepte umgesetzt werden, die nicht funktionieren: Würde der Gesetzgeber den Bau seetüchtiger Schiffe verbieten, käme ja auch niemand auf die Idee, mit einem riesigen Loch im Rumpf in See zu stechen – zumal man damit wohl das Vertrauen möglicher Passagiere auf lange Sicht verspielen würde.

Ja MÖGLICHKEIT 2: Nein

Ob sich MONEY 2.0 im Rahmen der geltenden Gesetze bewegt, hängt letztlich nicht von MONEY 2.0 ab, sondern von den geltenden Gesetzen in dem Land, in dem MONEY 2.0 umgesetzt wird.

Tatsächlich scheinen die Gesetze in vielen Ländern darauf ausgerichtet zu sein, eine funktionierende Alternativwährung gezielt zu verhindern. Nachdem das MONEY 2.0-Konzept darauf ausgerichtet ist, bestmöglich zu funktionieren, kann es jedoch nicht an die geltenden Gesetze angepasst werden – jedenfalls nicht, wenn das erklärte Ziel eine funktionierenden Alternativwährung ist.

In einer demokratischen Gesellschaft kann die Umsetzung von MONEY 2.0 auch schon deshalb sinnvoll sein, um einen öffentlichen Diskurs in Gang zu setzen. Die Betreiber müssen sich jedoch der möglichen Konsequenzen bewusst sein und diese auch den Teilnehmern kommunizieren. Damit der Diskurs seine Wirkung nicht verfehlt, sollten Konflikte mit den Behörden umgehend öffentlich gemacht werden.

ZIELSETZUNGEN:

– Ein elektronisches Geldsystem einzuführen, in dem alle Teilnehmer unter einer gemeinsamen Marke Geld schöpfen können, und das zu seiner Durchsetzung nicht auf eine höhere Autorität angewiesen ist.

– Die Geldschöpfung von der Fähigkeit der Teilnehmer abhängig zu machen, in unmittelbarer Zukunft eine gleichwertige Gegenleistung zu erbringen.

– Die Währung frei handelbar zu machen.

– Eine kostendeckend finanzierte zentrale Verwaltung einzurichten, die die Einhaltung der Regeln überwacht und sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann.

– Sicherzustellen, dass Währungsverwaltung und Geldverleih logistisch getrennt sind.

– Dafür zu sorgen, dass das neue System statt dem derzeitigen Geldsystem verwendet wird und es somit ERSETZT.

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